Bild_Unterschied
© suju / Pixabay

Als erstes möchten wir die wohl gängigste Anlaufstelle beschreiben, den "Therapeuten". So eindeutig das Wort auf den ersten Blick klingt, so unterschiedlich sind die Berufsgruppen, die sich hinter diesem Begriff verbergen. Daher zunächst eine Begriffsklärung:

Das Wort „Therapeut“ bezeichnet zunächst lediglich den „Anwender eines Heilberufes“. Dies klingt sehr vage und kann Angebote unterschiedlichster Qualität und Seriosität beinhalten: Von Reittherapeuten über Sprachtherapeuten bis hin zu Farb- und Aromatherapeuten ist alles unter diesem Begriff vertreten. Nur umgangssprachlich ist hiermit meist der Psychotherapeut gemeint.

 

Was ist ein Psychotherapeut?

„Psychotherapeut“ ist seit 1999 ein nach dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) geschützter Begriff. Das heißt, es dürfen sich lediglich Psychologische Psychotherapeuten, ärztliche Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendpsychotherapeuten so bezeichnen.

 

Psychologische Psychotherapeuten sind Menschen, die nach einem vollwertigem Psychologiestudium (Diplom oder Master) noch eine dreijährige Ausbildung zum psychologischen Psychotherapeuten angeschlossen haben. Diese Ausbildung baut auf dem im Studium erworbenen, fundierten psychologischen Wissen auf, erweitert es und sorgt durch ausgiebige Praxisphasen für eine umfassende Vorbereitung auf den Beruf. So müssen z. B. neben spezialisiertem Theoriestudium 800 Stunden als „Psychologe im Praktikum“ in unterschiedlichen Einrichtungen abgeleistet werden.

Psychologische Psychotherapeuten behandeln, sofern keine Zusatzausbildung vorliegt, ausschließlich Erwachsene. Zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen stehen spezielle Kinder- und Jugendpsychotherapeuten zur Verfügung.

 

Kinder- und Jugendpsychotherapeuten (KJP) sind für Betroffene bis (in der Regel) zum Abschluss des 18. Lebensjahres zuständig. Ihre Ausbildung verläuft ähnlich wie die des Psychologischen Psychotherapeuten, wobei hier jedoch auch Menschen mit Abschluss eines vollwertigen Studiums in (Sozial-)Pädagogik, teilweise Sozialer Arbeit oder Medizin zugelassen werden.

Da Kinder- und Jugendliche keine „kleinen Erwachsenen“ sind, ist es gerade bei sehr jungen Emetophobikern ratsam, einen derart spezialisierten Therapeuten aufzusuchen, um eine kindgerechte Behandlung zu ermöglichen.

 

Ärztliche Psychotherapeuten (ÄP) haben ein vollumfängliches Studium der Medizin inklusive eines Jahres als „Arzt im Praktikum“ abgeschlossen und eine zusätzliche fünfjährige Weiterbildung im Bereich der Psychotherapie absolviert. Es gibt genau vier Fachärztliche Berufsbezeichnungen, die einen ÄP auszeichnen können:

 

  • Fachärztin/Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
  • Fachärztin/Facharzt für Neurologie und Psychiatrie
  • Fachärztin/Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie
  • Fachärztin/Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie

 

Weiterhin können Ärzte mit anderem Fachschwerpunkt eine Fortbildung für fachgebundene Psychotherapie machen und diesen Vermerk im Namen führen.

Diese drei Berufsgruppen gehören zum Oberbegriff „Psychotherapeut“. Gemeinsames Merkmal aller drei ist die Kombination aus einem mindestens fünfjährigem Studium plus mindestens dreijähriger therapeutischer Weiterbildung. Auch die Zulassung ist einheitlich geregelt:

Psychotherapeuten schließen ihre Ausbildung mit der Approbation ab. Das ist die staatliche Zulassung zur Ausübung der wissenschaftlichen Heilkunde. Nicht zu verwechseln mit der Kassenzulassung – zwar haben die meisten Psychotherapeuten eine Kassenzulassung, allerdings gibt es auch approbierte Psychotherapeuten ohne eine solche. Am besten ist es, gleich beim ersten Anruf zu klären, ob Kassenpatienten genommen werden oder nicht. Hierbei ist auch die Krankenkasse behilflich - dort kann man (mittlerweile in der Regel auch online) eine Liste kassenzugelassener Therapeuten anfordern.
Wenn keine Kassenzulassung vorliegt, heißt das, dass die Therapiekosten selbst getragen werden müssen. Das kann für kassenversicherte, je nach Dauer und Stundensatz des Psychotherapeuten, recht teuer werden: Eine Stunde Therapie kostet in der Regel bei Selbstzahlung zwischen 35-85€, Abweichungen sind möglich.